Klimawandelanpassungskonzept erneut beantragt
Artikelinfos:
Datum: 07.12.2010Ihre AnsprechpartnerInnen:
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Peter Köhler ist Sprecher der GAL-Ratsfraktion, Mitglied im Haupt- und Finanzausschuss und Vorsitzender des Betriebsausschusses für Wilhelmshöhe & die städtischen Immobilien. Er ist Vorstandsmitglied des Grünen Ortsverbands.
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Ingrid Ketzscher ist Vorsitzende des Grünen Ortsverbandes. Sie ist stellv. Sprecherin der Ratsfraktion, Mitglied im Integrationsrat und kinder- und jugendpo-litische Sprecherin der GAL.
Am 06.12.2010 stellte den die Mendener Grünen nachfolgenden Antrag:
Sehr geehrter Bürgermeister Fleige,
der Klimawandel wird sich auch in Menden zunehmend bemerkbar machen. Das Hochwasser vom 13.11.2010 war ein erneuter Hinweis, dass wir uns auch als Stadt Menden auf die Folgen des Klimawandels einstellen müssen.
Ebenso wichtig wie der Klimaschutz ist deshalb die Vorsorge gegen die unvermeidlichen Folgen des Klimawandels. Es wird neben der allgemeinen Temperaturerhöhung - Experten gehen von einer durchschnittlichen Erwärmung um mindestens 2°C aus - eine erhebliche Zunahme von Extremhitzetagen sowie Starkregen, Stürmen und Gewittern geben. Die Städte und Gemeinden auf diese veränderten Bedingungen vorzubereiten, ist eine Aufgabe kommunaler Daseinsvorsorge. Wenn die Qualität Mendens als attraktiver Lebensraum erhalten bleiben soll, so müssen wir noch stärker als bisher den Schutz des Mikroklimas beachten, z.B. durch Dachbegrünungen, dem Erhalt und der Neuanlage von Grünflächen, der Förderung der klimaneutralen Mobilität, eine geeignete Abwasserinfrastruktur im Hinblick auf Starkregenereignisse und Hochwasser.
Der Städte- und Gemeindebund ermutigt seine Mitglieder daher, integrierte Klimaschutz- und Klimawandelanpassungskonzepte zu erstellen. Für solche Konzepte stehen Fördermittel des Bundes zur Verfügung.
Bereits im Dezember 2009 hatten wir beantragt, dass die Stadt Menden ein Konzept für den integrierten Klimaschutz und die Klimawandelanpassung erstellt. Die Verwaltung stellte daraufhin in der Drucksache D-8/10/087 für den Ausschuss UPB am 18.03.2010 u.a. fest:
• Um weitreichende Folgen des Klimawandels zu vermeiden, ist es Ziel der Europäischen Union, der Bundesregierung und der Landesregierung NRW den Anstieg der Durchschnittstemperatur auf weniger als 2°C über dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen.
• Selbst wenn das o.g. Ziel (Begrenzung auf 2°C Anstieg) erreicht wird, ist mit Folgen des Klimawandels zu rechnen, an die sich die Gesellschaft anpassen muss ... demnach sind auch Anpassungsmaßnahmen an den nicht mehr vermeidbaren Klimawandel notwendig.
• Ziele der nationalen Anpassungsstrategien zum Klimawandel sind u.a. Handlungsbedarf, Zielvorgaben und Anpassungsmaßnahmen darzustellen, die Gesundheit und das Wohlergehen der Bevölkerung zu schützen sowie die natürliche Lebensgrundlage und das Wirtschaftssystem zu erhalten, indem Risiken und Schäden gegenwärtiger und künftiger negativer Klimawirkungen verringert werden. Dabei geht es nicht nur um materielle Schäden für jeden einzelnen Bürger sondern insbesondere auch um volkswirtschaftliche Schäden.
• Teilbereiche der nationalen Anpassungsstrategien liegen im Einflussbereich der Kommunen.
Die Verwaltung stellte in der Drucksache auch die mögliche Betroffenheit in verschiedensten Themenbereichen umfassend dar. Hier nur eine Auswahl:
Gesundheit / Bevölkerungsschutz
- Verstärkte Hitzebelastungen,
- Geänderte Verbreitungsgebiete übertragbarer Krankheiten,
- Mögliche Beeinträchtigung der Trinkwasserqualität,
- Zunehmende Gefährdung der technischen Versorgungssysteme,
- Änderungen im Bereich des Katastrophenschutzes notwendig.
Boden / Natur / Wald / Forst
- Zunehmender Verlust des Oberbodens durch Erosion,
- Erhöhte Gefahr von Staunässe,
- Steigende Gefährdung der Artenvielfalt, Artensterben,
- Steigende Waldbrandgefahr (Frühjahr, Sommer),
- Erhöhte Sturmgefahr führt zu einer erhöhten Windbruchgefahr, insbesondere bei nicht standortgerechten Wäldern.
Wasserwirtschaft
- Zunehmende Schwankung des Grundwasserspiegels,
- Häufigere Starkregenereignisse und Sturzfluten,
- Abwasserkanäle werden im Winter verstärkt und im Sommer vermindert belastet,
- Veränderte Qualität von Grund- und Oberflächenwasser.
Städtebau / Stadtentwicklung
- Extremeres Innenraumklima bei Hitzebelastung,
- Verstärkte Gefährdung von Baugebieten durch Überschwemmungen,
- Stürme, Starkniederschläge und Überschwemmungen führen zu stärken Belastungen der Infrastruktur (z.B. Kanalisation), erfordern einen höheren Witterungsschutz von Bauwerken,
- Sinkender Heizbedarf, steigender Kühlbedarf
- Zunehmende Gefährdung der technischen Versorgungssysteme (Energie, Trinkwasser, Verkehr).
Leider wurde unser Antrag am 08.06.2010 vom Haupt- und Finanzausschuss im Zusammenhang mit dem Antrag auf Teilnahme am Energy-Award abgelehnt. Derzeit wird zwar an der Verbesserung des Hochwasserschutzes gearbeitet, dies stellt jedoch (siehe Auflistung) nur einen Teil der notwendigen kommunalen Anpassungsmaßnahmen an den Klimawandel dar.
Wir erneuern daher unseren Bürgerantrag:
Die Stadt Menden erstellt ein Konzept für die Klimawandelanpassung und beantragt die zur Verfügung stehenden Fördermittel.
Für die Diskussion unseres Antrags im Ausschuss regen wir die Einladung eines Experten des Städte- und Gemeindebundes an, der aus fachlicher Sicht über die Hintergründe für die Empfehlung des STGB, Maßnahmen in anderen Städten sowie Fördermittel informieren kann.
Mit freundlichen Grüßen
für den Ortsverband Menden von Bündnis 90 / Die Grünen
Ingrid Ketzscher (Vorsitzende)
Peter Köhler (Vorstand)
