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Konzept "Inklusive Bildung" für die KITAs beantragt

Artikelinfos:
Datum: 04.07.2011
Ihre AnsprechpartnerInnen:
  • Peter Köhler Peter Köhler ist Sprecher der GAL-Ratsfraktion, Mitglied im Haupt- und Finanzausschuss und Vorsitzender des Betriebsausschusses für Wilhelmshöhe & die städtischen Immobilien. Er ist Vorstandsmitglied des Grünen Ortsverbands.

  • Tina Reers Tina Reers ist Ratsmitglied, Sprecherin der GAL für Sport und Mitglied im Betriebsausschuss Stadtentwässerung


Mit der Ratifikation der UN-Behindertenrechtskonvention von 2006 ist Deutschland in der Pflicht, u.a. die inklusive Bildung von behinderten Kindern umzusetzen. Behinderte Kinder sind konsequent in jedem Lebensabschnitt in alle gesellschaftlichen Bereichen einzubeziehen.

Zurzeit werden Kinder aus Menden, die einen sonderpädagogischen Förderbedarf haben, in den heilpädagogischen Kindertagesstätten, z.B. in Iserlohn, oder in der Einzelintegration in Menden betreut. Eine Konzeption zur Umsetzung des seit 2006 bestehenden Rechts auf inklusive Bildung liegt in Menden noch nicht vor.

Eine umfassende Konzeptentwicklung wird gebraucht, weil es nicht damit getan ist, nur die Türen in Kindertagesstätten zu öffnen und Rampen anzubauen. Es muss eine genaue Analyse erstellt werden, welche Ressourcen an Fachkompetenzen, Räumlichkeiten, Personal, pädagogischem Material u.ä. benötigt werden. Nur als Beispiele seien genannt: Gehörlose Kinder brauchen visuelle Signalanlagen, gebärdensprechende Erzieher/innen; körperbehinderte Kinder brauchen barrierefreie Zugänge; die meisten Kinder brauchen kleine Gruppen, da ihre Sinneswahrnehmung die vielen Reize einer großen Gruppen nicht adäquat filtern und strukturieren kann.

Obwohl auf in Bund und Land noch Handlungsrouten zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention erarbeitet werden, müssen die Kommunen mit ihrer Arbeit beginnen. Werden in einer lokalen Analyse Probleme erkannt, können diese dann auch mit den entsprechenden Behörden und politischen Ebenen kommuniziert werden. Da die UN - Behindertenrechtskonvention schon seit Jahren in Kraft ist und es schon erste Umsetzungen im heilpädagogischen Bereich gibt, die Auswirkungen auf die Kommunen haben werden, muss auch in Menden ein Anfang gemacht werden.

Die GAL hat deshalb beantragt, dass die Verwaltung ein Konzept zur Umsetzung der UN - Behindertenrechtskonvention „Inklusive Bildung" im Bereich der Kindertagesstätten erarbeitet.

In einem ersten Schritt bedeutet dies für uns mindestens:
• Fachinformationen an KJHA & Rat über die Gesetzeslage und kommunale Möglichkeiten / Pflichten der Umsetzung
• Datenerhebung in Menden
• Einbeziehung der langjährigen Erfahrungen in den heilpädagogischen Einrichtungen
• Ressourcenermittlung der Mendener Kindertagesstätten bzgl. Personal, Fachkompetenzen, bauliche Ausstattung u.ä. Ressourcen
In den weiteren Schritten sollten dann Leitlinien und Projekte entwickelt werden.

Grundlage der Konzeptionsentwicklung muss die Zusammenarbeit mit den behinderten Menschen, deren Familien bzw. entsprechenden Organisationen sein!


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