Schwere Wege leicht machen
Artikelinfos:
Datum: 08.03.2010Ihre AnsprechpartnerInnen:
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Ingrid Ketzscher ist Vorsitzende des Grünen Ortsverbandes. Sie ist stellv. Sprecherin der Ratsfraktion, Mitglied im Integrationsrat und kinder- und jugendpo-litische Sprecherin der GAL.
Die Grünen in Menden weisen zum Internationalen Frauentag auf eine Kampagne der Frauenhäuser hin: „Schwere Wege leicht machen!" soll der Kommunal- und Landespolitik in NRW die Dringlichkeit einer bedarfsgerechten Finanzierung von Frauenhäusern in NRW deutlich machen.
Ziele der Kampagne sind:
- Alle von Gewalt betroffenen Frauen und ihre Kinder müssen jederzeit unbürokratisch Zuflucht und Unterstützung in einem Frauenhaus finden können!
- Schutz, Unterkunft und qualifizierte Unterstützung im Frauenhaus müssen kostenlos und bedarfsgerecht zur Verfügung stehen!
- Die Finanzierung muss gesetzlich abgesichert sein. Die Mittel der Städte/Kreise und des Landes sollen in einem Topf gebündelt und das Frauenhaus als Ganzes finanziert werden!
Zum Hintergrund:
In der Frauenhausfinanzierung ist ein Systemwechsel notwendig. Die derzeitige Regelung führt dazu, dass die Frauenhäuser ungleich und aus verschiedenen Quellen (Land/Kreis/Stadt/Selbstzahlerinnen) finanziert werden. Darüber hinaus werden bestimmte Gruppen von Frauen durch gesetzliche Vorgaben ausgeschlossen. Finanzierungsmodelle, die die Kosten des Frauenhausaufenthaltes auf die einzelne Frau abwälzen (Tagessatzfinanzierung über SGB II und SGB XII) bzw. sie an den Kosten beteiligen, führen dazu, dass nicht allen Frauen der Zugang zum Frauenhaus ermöglicht wird oder dass die Frauenhäuser das finanzielle Risiko tragen.
Wer diese Kampagne unterstützen möchte, findet unter www.schwere-wege-leicht-machen.de ein Onlineformular mit folgender Forderung:
„Die Finanzierung von Frauenhäusern darf keine „freiwillige Leistung" bleiben! Ich fordere die Abgeordneten des Landtages von NRW auf, per Gesetz
- sicherzustellen, dass alle von Gewalt betroffenen Frauen und ihre Kinder unbürokratisch und kostenlos Schutz und qualifizierte Hilfe in einem Frauenhaus erhalten können - unabhängig von ihrem Einkommen, ihrer Herkunft oder ihrem Aufenthaltsstatus,
- einen Rechtsanspruch auf staatlichen Schutz und Unterstützung für von Gewalt betroffene Frauen und ihre Kinder zu schaffen,
- zu gewährleisten, dass Frauenhäuser in NRW einzelfallunabhängig und bedarfsgerecht aus einer Hand finanziert werden"
