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Wiedereinführung der Stichwahl stärkt die kommunale Demokratie

Artikelinfos:
Datum: 20.04.2011
Ihre AnsprechpartnerInnen:
  • Peter Köhler Peter Köhler ist Sprecher der GAL-Ratsfraktion, Mitglied im Haupt- und Finanzausschuss und Vorsitzender des Betriebsausschusses für Wilhelmshöhe & die städtischen Immobilien. Er ist Vorstandsmitglied des Grünen Ortsverbands.


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Der Landtag hat in seiner Sitzung am 15. April die Wiedereinführung der Stichwahl bei der Wahl der Bürgermeister und Landräte beschlossen. Zukünftig werden die Hauptverwaltungsbeamten in Nordrhein-Westfalen wieder mit der absoluten Mehrheit der abgegebenen Stimmen spätestens in einem Stichwahlgang gewählt.

Die schwarz-gelbe Koalition im Land hatte 2007 auf Betreiben der CDU die Stichwahl abgeschafft. Die CDU wollte sich damit Vorteile bei den Wahlchancen für ihre Kandidatinnen und Kandidaten verschaffen. Das war eine schwerwiegende Einschränkung für die kommunale Demokratie. 

Dazu erklärt Peter Köhler, Fraktionssprecher der GAL:

"Bei der Mendener Bürgermeisterwahl 2009 traten nur zwei Kandidaten an. Volker Fleige erhielt knapp über die Hälfte der Stimmen, das war eine klare Entscheidung. Doch was wäre gewesen, wenn es mehr KandidatInnen gegeben hätte? Wahrscheinlich hätte keiner von ihnen im ersten Wahlgang über 50% erreicht. Dann wäre Bürgermeister geworden, wer die meisten Stimmen bekommen hätte, obwohl nicht einmal die Hälfte der Bürger ihre Stimme für ihn abgegeben hätten.

Ich freue mich, dass der Landtag die Abschaffung der Stichwahl auf Initiative von Grünen und SPD korrigiert hat. Künftig ist nun wieder sichergestellt, dass die gewählten Hauptverwaltungsbeamten in Nordrhein-Westfalen tatsächlich die absolute Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger vertreten. Auch FDP und Linke haben sich dem angeschlossen. Allein die CDU hat dagegen gestimmt.

Wer ein kommunales Spitzenamt ausübt, muss sich dabei auf die absolute Mehrheit der Wählerstimmen stützen können. Das ist ein wesentlicher Grundsatz unseres Demokratieverständnisses. Und der gilt jetzt wieder."


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